ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Artikel 1 – Dieser Vertrag betrifft die Anmietung der Gästezimmer „Inspirations"" in der Rue J-Baptiste Cautin 21, 71350 SAINT-LOUP-GEANGES.
Jedes Zimmer verfügt über ein Bad, eine Toilette und Zugang zu einem Außenbereich. Die Zimmer Victor Hugo und Alphonse de Lamartine sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.
Sie sind alle auf einer Ebene zugänglich.
Für die Fahrzeuge der Mieter steht ein privater Parkplatz zur Verfügung.
Artikel 2 – Aufenthaltsdauer Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, hat unter keinen Umständen Anspruch darauf, am Ende seines Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.
Artikel 3 - Vertragsabschluss Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer die oben genannten Elemente, insbesondere eine Kopie des unterzeichneten Vertrags und einen Anzahlungsscheck über 30 % des Betrags, vor dem angegebenen Datum zugesandt hat. Eine zweite Kopie muss vom Mieter aufbewahrt werden.
Der zwischen den Parteien dieser Urkunde geschlossene Mietvertrag darf unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, Dritten, natürlichen oder juristischen Personen, zugute kommen, es sei denn, der Eigentümer hat hierzu seine schriftliche Zustimmung erteilt. Jeder Verstoß gegen den letzten Absatz kann zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses auf Kosten des Mieters führen, wobei die Mieteinnahmen dauerhaft beim Eigentümer verbleiben.
Artikel 4 – Stornierung oder Verkürzung des Aufenthalts
a) Stornierung durch den Mieter Jede Stornierung muss dem Eigentümer mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden. Jede Stornierung unterliegt einem Abzug unter den folgenden Bedingungen:
- zwischen 2 und 0 Tagen vor dem Termin: 100% des Gesamtbetrages
- zwischen 14 und 3 Tagen vor dem Termin: 50% des Gesamtbetrages
- zwischen 30 und 15 Tagen vor dem Termin: 30% des Gesamtbetrages
- Zwischen 60 und 31 Tagen vor dem Termin: 0% des Gesamtbetrags
Bei Nichterscheinen des Mieters am Tag sind 100 % des Reservierungsbetrages fällig.
b) Bei einer Verkürzung des Aufenthalts durch den Mieter verbleibt der Mietpreis beim Eigentümer. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
c) Stornierung durch den Eigentümer. Der Eigentümer erstattet dem Mieter alle im Voraus gezahlten Beträge.
Artikel 5 - Ankunft Der Mieter muss an dem im Vertrag angegebenen Tag anreisen. Bei einer früheren (zwischen 12 und 16 Uhr) oder späteren (nach 21 Uhr) Ankunft wird ein Zuschlag von 15 € erhoben.wird angefordert.
Artikel 6 – Zahlung des Restbetrags Der Restbetrag der Miete wird beim Betreten der Räumlichkeiten bezahlt (per Scheck, Bargeld, Bankkarte).
Artikel 7 - Inventarliste Bei Ankunft und Abreise wird gemeinsam ein Inventar erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder dessen Vertreter unterzeichnet. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle eines Streits über die Inventarliste.
Die Sauberkeit des Zimmers bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken. Die Reinigung der Räumlichkeiten bei normaler Nutzung obliegt dem Eigentümer. Bei anormaler Nutzung der Räumlichkeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung wird dem Mieter die Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt.
Artikel 8 – Nutzung der Räumlichkeiten Der Mieter muss den friedlichen Charakter der Miete sicherstellen und sie entsprechend dem Zweck der Räumlichkeiten nutzen.
Artikel 9 - Kapazität Dieser Vertrag gilt für eine maximale Personenzahl pro Zimmer. Übersteigt die Anzahl der Mieter die Kapazität, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrags erfolgt auf Initiative des Kunden.
Artikel 10 – Tiere Haustiere sind nicht erlaubt.
Artikel 11 – Versicherung Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Er ist versicherungspflichtig.
Der Eigentümer versichert, dass er die notwendigen Versicherungen für die Räumlichkeiten abgeschlossen hat (Feuer, Naturkatastrophen usw.).
Artikel 12 - Zahlung der Gebühren Die Wasser- und Stromkosten sind bei normalem Verbrauch im Mietpreis enthalten. Bei anormalem Verbrauch können die Gebühren dem Mieter erneut in Rechnung gestellt werden. (Überhitzung, nicht zugedrehte Wasserhähne, ständig eingeschaltetes Licht usw.)
Artikel 13 – Streitigkeiten Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Miete werden vom zuständigen Gericht behandelt.